| Achtung: Nur die 3. Strophe vom "Lied der Deutschen" ist die Deutsche Nationalhymne | |
Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat/Land bzw. seiner Heimat gehören Symbole wie Flaggen, Embleme und - nicht zuletzt - eine Hymne, die bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird. Wie die Flagge der Bundesrepublik Deutschland geht auch die Nationalhymne auf die Zeit vor der Revolution von 1848 zurück: Der Text "Lied der Deutschen" wurde am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland von Nachdem die Siegermächte des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918 das "Lied der Deutschen" (auch das "Deutschlandlied" genannt) verboten hatten, erhob es der erste Reichspräsident der Weimarer Republik, Die erste Strophe des Deutschlandliedes wurde, vor allem auch im Ausland, vielfach verkannt und missdeutet. Der als Aufruf gemeinte Einleitungssatz dieser Strophe "Deutschland, Deutschland über alles" konnte jedoch in der Zeit der politischen Uneinigkeit, in der Hoffmann von Fallersleben 1841 lebte, nur als ein Bekenntnis verstanden werden, für das noch nicht geschaffene einige Deutsche Reich die besten Kräfte und Gefühle einzusetzen. Während des Dritten Reiches unter
Daher blieb die Nationalhymne nach 1949 umstritten. Erst im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk." Es ist nicht verboten, die erste und die zweite Strophe des Hoffmann-Haydn'schen Liedes im privaten Kreis zu singen oder abzuspielen. Im März 1990 befanden Bundesverfassungsrichter, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen als Nationalhymne und damit als staatliches Symbol und Verfassungswert gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt sei. Im Sommer 1998 besuchte ich auf der Insel Helgoland die Gedenkbüste von Fallersleben und drei Tage später im Kloster Corvey (Höxter) seine Grabstelle. |