
Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat/Land bzw. seiner Heimat gehören Symbole wie Flaggen, Embleme und - nicht zuletzt - eine Hymne, die bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird. Wie die Flagge der Bundesrepublik Deutschland geht auch die Nationalhymne auf die Zeit vor der Revolution von 1848 zurück: Der Text "Lied der Deutschen" wurde am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland von
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zu einer Melodie von
Joseph Haydn verfaßt. Der Dichter Fallersleben bringt angesichts der damaligen politischen Zersplitterung in Deutschland die Sehnsucht der deutschen Bevölkerung nach einem geeinten deutschen Vaterland zum Ausdruck.
Nachdem die Siegermächte des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918 das "Lied der Deutschen" (auch das "Deutschlandlied" genannt) verboten hatten, erhob es der erste Reichspräsident der Weimarer Republik,
Friedrich Ebert, am 11. August 1922 durch einen Erlass zur offiziellen deutschen Nationalhymne. Bereits am 18.02.1919 hatte die Nationalversammlung in Weimar die Einführung der Farben
SCHWARZ-ROT-GOLD als deutsche Nationalfarben beschlossen.
Die erste Strophe des Deutschlandliedes wurde, vor allem auch im Ausland, vielfach verkannt und missdeutet. Der als Aufruf gemeinte Einleitungssatz dieser Strophe "Deutschland, Deutschland über alles" konnte jedoch in der Zeit der politischen Uneinigkeit, in der Hoffmann von Fallersleben 1841 lebte, nur als ein Bekenntnis verstanden werden, für das noch nicht geschaffene einige Deutsche Reich die besten Kräfte und Gefühle einzusetzen. Während des Dritten Reiches unter
Hitler wurde das Deutschlandlied als Hymne beibehalten, aber gleichsam nur als "Vorstrophe" vor dem nationalsozialistischen
Horst-Wessel-Lied. Fast immer wurde nur die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen, die zweite und dritte Strophe blieben nahezu unbeachtet. Damit wurde das Deutschlandlied Ausdruck nationalistischer Anmaßung.

Daher blieb die Nationalhymne nach 1949 umstritten. Erst im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten,
Theodor Heuss und dem ersten Bundeskanzler,
Konrad Adenauer, das Hoffmann-Haydn'sche Lied wieder als deutsche Nationalhymne anerkannt. Bei staatlichen Veranstaltungen soll jedoch nur
die dritte Strophe gesungen werden. Gerade ihr Text - "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" - hat den Anspruch aller Deutschen auf Verwirklichung ihrer staatlichen Einheit auch in den Jahrzehnten der Teilung wachgehalten. In ihrem Briefwechsel von 1991 bestätigten Bundespräsident
Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler
Helmut Kohl diese Tradition des "Liedes der Deutschen" für das vereinigte Deutschland: "Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es in allen seinen Strophen eine Einheit ...
Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk."
Es ist nicht verboten, die erste und die zweite Strophe des Hoffmann-Haydn'schen Liedes im privaten Kreis zu singen oder abzuspielen.
Im März 1990 befanden Bundesverfassungsrichter, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen als Nationalhymne und damit als staatliches Symbol und Verfassungswert gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt sei.
Im Sommer 1998 besuchte ich auf der Insel Helgoland die
Gedenkbüste von Fallersleben und drei Tage später im Kloster Corvey (Höxter) seine
Grabstelle.